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SCHORNSTEINFEGERMEISTER

Weitere Services und Beratungen

Wenn Sie noch weitere Fragen zu unseren Leistungen und Services haben, sprechen Sie uns direkt an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Lufthygiene- & Schimmelberatung

Die Lüftungen und Lüftungsleitungen in Badezimmern und Küchen sollen eigentlich den Abtransport verschmutzter oder feuchter Luft gewährleisten, werden aber bei ungenügender Reinigung selbst zu gefährlichen Bakterienherden. Schimmelbefall, Verstopfungen und Milben können Folgen sein – lassen sich durch regelmäßige Säuberungen aber einfach vermeiden.

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin, wir beraten Sie gern.



Legionellenprüfung

Legionellen können Lungenentzündungen und andere Krankheiten auslösen. Diese Bakterien befinden sich nicht selten in Trinkwassertanks und -leitungen von Mehrfamilienhäusern und können sich dort bei geeigneten Bedingungen schnell vermehren.

Seit 2011 ist eine jährliche Prüfung dieser Bakterien für Mehrparteienhäuser Pflicht - wir bieten Ihnen diese Prüfung an und sind in der Lage, bei einem Befund professionell und zügig Abhilfe zu schaffen.

Energieeinsparungsverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) basiert auf dem Kyoto Protokoll von 1997 und dem damit verbundenen Ziel der deutschen Bundesregierung, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Sie ist 2002 in Kraft getreten und sieht zahlreiche Regelungen und Gesetze für den Bau von Neubauten und die energetische Sanierung von Altbauten vor.

Vor allem für Bauherren und geplante Sanierungen ist die EnEV ein wichtiges Regelwerk - wir helfen Ihnen gerne, kompetent damit zu arbeiten. Sprechen Sie uns einfach an.

Mängelfeststellung

Mängel an teils veralteten Heizungs- und Lüftungsanlagen, Wasser- und Gasleitungen, der Bausubstanz oder Schornsteinen sind keine Seltenheit. Oft werden sie aber in ihren Auswirkungen nicht ausreichend wahrgenommen oder erst gar nicht entdeckt. Dies kann zum Teil kostspielige und gesundheitsbeeinträchtigende Folgen haben - deswegen stehen wir als Schornsteinfeger direkt an Ihrer Seite. Wir erkennen Mängel schnell und wissen diese richtig einzuschätzen. So sind wir in der Lage, Sie professionell und zuverlässig zu beraten.

Artikel 5 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) besagt, dass von Schornsteinfegern bestätigte Mängel unverzüglich behoben und den Behörden gemeldet werden müssen. Daher werden wir schnellstmöglich mit Ihnen zusammen eine Lösung finden, um etwaige Mängel zügig zu beheben.

Falls Sie selbst einen Mangel bemerken, kontaktieren Sie uns bitte umgehend, da sich Mängel an Feuerungsanlagen und Kaminen gefährlich auswirken können.